3. im Widerrufsverfahren 3.1 der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Februar 2015 für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde; 3.2 die Probezeit ab dem 26. September 2019 um 1 Jahr verlängert wurde; 3.3 die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurden; 3.4 auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: