1. A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen auf seinem Hof in H.________, sowie auf den umliegenden Flächen, durch Anstalten Treffen zum Verkauf von Marihuana; 2. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz durch Nichtrückgabe nicht verwendeter Sprengmittel als Kleinverbraucher bzw. Nichterneuern der Bewilligung, fahrlässig begangen im Oktober 2016 in H.________;