Besonders günstige Umstände sind beim Beschuldigten nicht auszumachen. Die Geldstrafe ist unbedingt auszusprechen. 31. Anrechnung Polizeihaft Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag ist auf die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 StGB). 39 V. Zivilpunkt 32. Schadenersatz Der Privatkläger hat das Urteil akzeptiert und die Schadenersatzklage ist auf den Zivilweg zu verweisen.