38 Ebenfalls neutral zu werten ist die durchschnittliche Strafempfindlichkeit des Beschuldigten. Der Verlust der Arbeit trifft ihn nicht mehr als andere, die eine Freiheitsstrafe zu verbüssen haben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_846/2015 vom 31. März 2016 E. 2.2.1). Schliesslich ist entgegen den Ausführungen der Verteidigung (pag. 1058) nicht ersichtlich, inwiefern das Beschleunigungsgebot verletzt worden sein soll.