25.4 Strafart Angesichts der geringen Strafhöhe ist eine Geldstrafe auszufällen. 25.5 Asperation Die beiden Strafen sind mit je zwei Dritteln, d.h. mit 1 x 40 und 1 x 20 Strafeinheiten, zur Einsatzgeldstrafe zu asperieren. 26. Übertretungen Gemäss den VBRS-Richtlinien wären die Widerhandlungen gegen das WG alleine unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips mit einer Busse von weit mehr als CHF 500.00 zu sanktionieren gewesen (vgl. S. 53 der Richtlinien). Hinzu kommen die Widerhandlungen gegen das SprstG. Aufgrund des Verschlechterungsverbots (siehe E. 5 hiervor) bleibt es bei einer Busse von CHF 500.00.