25. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Vergehen) 25.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat verbotene Munition besessen und ist am 1. / 2. Oktober 2016 mehrmals mit der geladenen Pumpaction herumgelaufen. Gemäss VBRS- Richtlinien ist für ersteres eine Strafe von 60 Strafeinheiten und für letzteres eine solche von 30 Strafeinheiten auszufällen (S. 51 f.). Dies scheint für den vorliegenden Fall angemessen. 25.2 Subjektive Tatschwere Die subjektive Tatschwere ist neutral. 25.3 Fazit Es bleibt somit bei 1 x 60 und 1 x 30 Strafeinheiten.