23.4 (Keine) Asperation Aufgrund der anderen Strafart ist – zusätzlich zur Gesamtfreiheitsstrafe – eine Gesamtgeldstrafe auszufällen, wobei das (konkret) schwerste Delikt der Schlag mit dem Gewehrkolben ist und die hierfür auszufällenden 90 Tagessätze Geldstrafe als Einsatzgeldstrafe zu wählen sind. Die 45 Tagessätze Geldstrafe für die anderen beiden Körperverletzungen sind mit je 50 %, insgesamt also 45 Tagessätzen, zur Einsatzgeldstrafe zu asperieren.