Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, woraufhin dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, was eine ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 46). Verglichen mit dem Referenzsachverhalt scheint das Tatverschulden beim Schlag mit dem Gewehrkolben schwerer, da der Beschuldigte einen harten Gegenstand verwendete, womit ein grösseres Verletzungspotential einhergeht. Eine Strafe von 90 Strafeinheiten scheint angemessen.