23. Einfache Körperverletzungen 23.1 Tatschwere Insgesamt sind drei Körperverletzungen zu beurteilen: - das Schiessen mit Gummischrot - das Schlagen mit dem Baseballschläger - der Schlag mit dem Gewehrkolben Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, woraufhin dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, was eine ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 46).