34 22.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und aus pekuniären Motiven, wobei die Tat für ihn leicht vermeidbar gewesen wäre. Die subjektiven Tatkomponenten sind neutral zu gewichten. 22.3 Fazit Wegen der Widerhandlung gegen das BetmG sind 360 Strafeinheiten auszufällen.