22. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 22.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat während knapp zwei Jahren mindestens 100 Marihuana- Stauden pro Jahr angebaut sowie mehrere hundert Hanfsetzlinge und ca. 250 Hanfstecklinge pro Jahr gezogen. Er verfügte am 20. Oktober 2016 über ungefähr 100 kg getrocknete Blütenäste von Hanfstauden und 5 kg abgepacktes und portioniertes Marihuana, letzteres mit einem Wert von ca. CHF 25'000.00. Gemäss den Richtlinien ist ein nichtsüchtiger Händler beim Verkauf von 4–5 kg Marihuana zu 60–90 Strafeinheiten zu verurteilen.