21.3 Notwehrexzess Der Privatkläger versuchte zu flüchten, als der Beschuldigte und F.________ seiner habhaft werden wollten, und wurde nach einer Verfolgungsjagd mit einem Baseballschläger zu Fall gebracht und gefangen genommen. Es lag mithin keine Notwehrsituation vor und Art. 16 StGB findet keine Anwendung. 21.4 Fazit Für die Freiheitsberaubung ist eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten angemessen.