21.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich. Es ging ihm dabei nicht nur um die Verteidigung seines Hanfs, sondern offensichtlich auch darum, einem Nordafrikaner, der Hanf stehlen wollte, eine Lektion zu erteilen. Es wäre dem Beschuldigten ohne weiteres möglich gewesen, auf die Tat zu verzichten.