33 nachvollziehbaren Aussagen vor Angst zitterte. Er wusste nicht, wie es weitergehen würde, wohl aber, dass seine Peiniger bewaffnet waren. Der Beschuldigte verbot E.________ sogar, dem Privatkläger etwas zu trinken zu geben. Als der Privatkläger schliesslich aus dem Keller geführt wurde, war für ihn anhand der Präsenz des Beschuldigten, von F.________ und von E.________ klar, dass der Befreiungsversuch seiner Kameraden missglückt sein musste, was die Unsicherheit über sein Schicksal zusätzlich erhöht haben muss.