Sie verbrachten ihn in den Rübenkeller in der Tenne und sperrten ihn dort für zwei Stunden ein, indem sie ein Brett über die Öffnung legten und mit dem [Hoflader] darauf fuhren, sodass der Privatkläger nicht mehr entweichen konnte. Der gefesselte und vom Regen durchnässte Privatkläger musste während zwei Stunden unbeaufsichtigt im dunklen Keller ausharren, wobei er Schüsse und Lärm hörte und nach seinen eigenen, gut