21. Freiheitsberaubung 21.1 Objektive Tatschwere Im Rahmen der «Festnahme» fesselten der Beschuldigte und F.________ dem Privatkläger mit Kabelbindern die Hände am Rücken, hievten ihn auf die Ladefläche ihres Fahrzeuges und transportierten ihn zum Hof. Sie verbrachten ihn in den Rübenkeller in der Tenne und sperrten ihn dort für zwei Stunden ein, indem sie ein Brett über die Öffnung legten und mit dem [Hoflader] darauf fuhren, sodass der Privatkläger nicht mehr entweichen konnte.