Ein intensiver Notwehrexzess liegt allerdings bezüglich des Eindringens auf das Gehöft des Beschuldigten vor. Obschon der Mistagabelangriff bereits beendet war, offenbarten die mutmasslichen Hanfdiebe dadurch eine erhebliche Bereitschaft, im Rahmen ihrer Befreiungsaktion gegen den Beschuldigten Gewalt anzuwenden. Das Durchstechen der Hand war heftig und der Beschuldigte bei der Schussabgabe entsprechend emotional aufgewühlt.