Auch wenn er sich Ort und Zeit der Konfrontation nicht ausgesucht hat, so ist ihm dennoch vorzuwerfen, dass er aufgrund des widerrechtlichen Hanfanbaus mit einer solchen rechnete, sich entsprechend wappnete, im Vorfeld einen möglichen Schusswaffeneinsatz besprach und schliesslich kurzerhand, ohne einen Warnschuss abzugeben, in die Tenne schoss, wo sich mehrere Personen aufhielten. Sein Verhalten weckt umso mehr Bedenken, als ihn auch die vorherige Schussabgabe auf den flüchtenden Privatkläger nicht zur Raison gebracht hat, im Gegenteil: Er ersetzte danach gar noch die Gummischrotpatronen mit Hasenschrotpatronen.