30 lichen Schussabgabe hatte er bereits zwei Mal mit Gummischrot auf den Privatkläger geschossen (siehe E. 8 hiervor). Die Rottweilschrotpatronen hatte er bewusst geladen, als er gemerkt hatte, dass jemand auf sein Gehöft eingedrungen war (pag. 773 Z. 7 ff.; pag. 1050 Z. 12 ff.). Er hatte sich mithin bereits vorgängig auf die Konfrontation mit den Hanfdieben vorbereitet, weshalb das im Urteil 6S.734/1999 Gesagte auch für ihn gilt: