168 Z. 154 f.). Der Beschuldigte hatte sich in jener Nacht denn auch von Beginn weg bewaffnet und schiessfreudig gezeigt. Bereits am Anfang des Abends hatte er verkündet, es werde nicht auf Kopfhöhe geschossen, sondern nur gegen die Beine (pag. 155 Z. 388 ff.; pag. 278 Z. 154 ff.; pag. 222 Z. 378 ff.). Vor der frag-