121 Z. 588 ff.), sondern beim mehrere Meter entfernten Hoflader (pag. 774 pag. 35), nachdem der Beschuldigte nach einem anfänglichen Zurückschrecken wieder einen Schritt in die Scheune machte, bevor er abdrückte (pag. 103 Z. 235 f.). Aus dieser Darstellung wird klar, dass im Zeitpunkt der Schussabgabe der Angriff gegen Leib und Leben des Beschuldigten nicht mehr andauerte. Die Angreifer hatten nach Sichtung der Schrotflinte des Beschuldigten die Flucht ergriffen und im Zeitpunkt der Schussabgabe Deckung hinter dem Hoflader gesucht.