Klar ist, dass der Stich einen Angriff gegen Leib und Leben des Beschuldigten darstellte. Wie das Beweisergebnis allerdings gezeigt hat, kann die nachfolgende Schussabgabe nicht als unmittelbare Reaktion auf den Stich erfolgt sein, sondern es ist von einer relevanten zeitlichen und örtlichen Zäsur zwischen den beiden Ereignissen auszugehen. In zeitlicher Hinsicht vergingen zwischen Stich und Schuss mehrere Sekunden (vgl. pag. 773 Z. 15 f. und Z. 20 f.). In örtlicher Hinsicht befanden sich die Hanfdiebe nach dieser Zeitspanne nicht mehr beim Eingang zur Tenne (pag. 121 Z. 588 ff.), sondern beim mehrere Meter entfernten Hoflader (pag.