Bei der Notwehr ist zwischen rechtfertigender Situation (Notwehrlage: unmittelbarer Angriff ohne Recht) und gerechtfertigter Handlung (Notwehrhandlung: angemessene Verteidigung) zu unterscheiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_303/2018 vom 2. November 2018 E. 2.3). Eine Notwehrsituation liegt vor, wenn jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1356/2016 vom 5. Januar 2018 E. 3.1.2). Vom Angegriffenen wird nicht verlangt, dass er mit einer Reaktion zuwartet, bis es für eine Abwehr zu spät ist.