17.2 Zur Frage der rechtfertigenden Notwehr 17.2.1 Grundlagen Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 15 StGB mit dem Randtitel «Rechtfertigende Notwehr»). Bei der Notwehr ist zwischen rechtfertigender Situation (Notwehrlage: unmittelbarer Angriff ohne Recht) und gerechtfertigter Handlung (Notwehrhandlung: angemessene Verteidigung) zu unterscheiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_303/2018 vom 2. November 2018 E. 2.3).