Die Gefahr war in Tat und Wahrheit noch höher als im Bericht dargestellt, da der Berechnung eine Schussdistanz von 16 Metern zu Grunde gelegt wurde, der Beschuldigte aber aus näherer Distanz geschossen hatte. Der hohen Verletzungsgefahr war sich der Beschuldigte aufgrund seiner militärischen Ausbildung (pag. 497) und Affinität für Waffen (pag. 105 Z. 345 ff.) durchaus bewusst. Beim in Frage stehenden Vorfall handelte es sich zudem um ein dynamisches Geschehen und der Beschuldigte konnte unmöglich zielen, wo und wie genau er die Gruppe von Personen treffen wird, insbesondere auch angesichts der Streuwirkung der Schrotflinte.