Diese Personen zu treffen, war denn auch das eigentliche Ziel der Schussabgabe («Ich habe […] ihm eine gä. Ich habe auf die Füsse geschossen», pag. 773 Z. 12 f.). Die Streuwirkung der Schussabgabe war breit (pag. 355) und gemäss ballistischer Berechnung des KTD war die Gefahr für Leib und Leben «sehr hoch» bzw. je nach Trefferlage hätten «schwere oder gar tödliche Verletzungen» verursacht werden können (pag. 337). Die Gefahr war in Tat und Wahrheit noch höher als im Bericht dargestellt, da der Berechnung eine Schussdistanz von 16 Metern zu Grunde gelegt wurde, der Beschuldigte aber aus näherer Distanz geschossen hatte.