26 WG wird ergänzend auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_884/2013 vom 9. Oktober 2014 E. 3.4.3. verwiesen. Die landwirtschaftlichen Helfer hatten vorliegend freien Zutritt zum Gehöft des Beschuldigten und am 1. / 2. Oktober 2016 zusätzlich auch F.________, E.________ und G.________ sowie allfällige Einbrecher.