23 16. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz Bezüglich der vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das WG kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 909 f.). Der Beschuldigte kannte die waffenrechtlichen Bestimmungen und wusste, dass er diesen zuwiderhandelte (siehe E. 11 hiervor). Betreffend das nicht sorgfältige Aufbewahren i.S.v. Art. 26 WG wird ergänzend auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_884/2013 vom 9. Oktober 2014 E. 3.4.3. verwiesen.