Der Beschuldigte wusste demnach um die gesetzlichen Vorschriften im Waffenwesen und setzte sich über diese hinweg. Hinsichtlich des mehrfachen Schiessens ist nicht erstellt, dass der Beschuldigte mehrere Warnschüsse abgegeben hat. Im Übrigen ergibt sich aus den anlässlich des Augenscheins vom 24. Oktober 2018 (pag. 333 ff.) geschossenen Fotos in den Akten (pag. 369 ff.) und Google Maps (Website: https://www.google.ch/maps), dass das Gehöft des Beschuldigten entgegen den Ausführungen der Verteidigung (vgl. pag. 1057) nicht umfriedet war.