21 Z. 345 ff.) und Militärdienst geleistet hat (Korporal in der [Militäreinheit], pag. 497), weiss, dass Waffen nicht einfach umhergeführt und getragen werden dürfen und sorgfältig, für Dritte gesichert, aufbewahrt werden müssen. Ferner ist bekannt, dass auf eigenem Grund und Boden nicht einfach geschossen werden darf. Der Beschuldigte wusste demnach um die gesetzlichen Vorschriften im Waffenwesen und setzte sich über diese hinweg.