- Schiessen mit einer Feuerwaffe an öffentlichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessplätze, begangen am 1. / 2. Oktober 2016; - Unsorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition, mehrfach begangen in der Zeit von September 2016 bis zum 20. Oktober 2016, evtl. auch schon vorher (1 Sack Schwarzpulver, 1 Pump Action Schrotflinte mit 6 Patronen geladen im Schlafzimmer, 1 Revolver mit 5 Patronen geladen neben Bett im Schlafzimmer, 1 KK Repetierer Flinte inkl. volles Magazin und 1 Karton Munition im Büro, weitere Munition im ganzen Haus offen zugänglich herumliegend).