11. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Ziff. I.A.5.1–A.5.4 AKS) Dem Beschuldigten werden folgende Widerhandlungen gegen das WG vorgeworfen (pag. 668 f.): - Tragen einer Feuerwaffe ohne Waffentragbewilligung, begangen in der Nacht vom 1. / 2. Oktober 2016 (Pump Action); - Besitz verbotener Munition, begangen in der Zeit von 10 Jahren vor Anklageerhebung bis zum 20. Oktober 2016 ([Munition]); - Schiessen mit einer Feuerwaffe an öffentlichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessplätze, begangen am 1. / 2. Oktober 2016;