Die dort verwendete Formulierung «kurzerhand» ist nicht gleichbedeutend mit «als unmittelbare Reaktion auf [den Gabelstich]» (vgl. Argumentation der Verteidigung, pag. 1067), wird doch auch im Anklagesachverhalt umschrieben, wie die Gruppe im Moment der Schussabgabe beim (mehrere Meter entfernten) Hoflader Deckung gesucht hat.