20 Zusammengefasst erachtet die Kammer den Anklagesachverhalt somit als erwiesen (pag. 667 f.). Entsprechend ist hinsichtlich der zeitlichen Abfolge davon auszugehen, dass der Beschuldigte und F.________ den Privatkläger zunächst in den Rübenkeller sperrten und sich dann mit E.________ zu einer Lagebesprechung zurückzogen. Als sie Geräusche aus der Tenne hörten, lud der Beschuldigte das Hasenschrot und die drei gingen nachschauen.