Es ist kein Grund ersichtlich, warum er nach der Schussabgabe und vor der Hausdurchsuchung vom 20. Oktober 2016 einen Munitionswechsel vorgenommen haben sollte. Wenn doch, dann mit einer Marke, welche am 20. Oktober 2016 sichergestellt werden konnte (pag. 34 / 35), was von der vom Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Patrone der Marke [Hersteller] (pag. 776) nicht gesagt werden kann. Aber selbst bei dieser Patrone wäre bei einer Schussdistanz von 16 Metern, welche der oberinstanzlich eingeholten Berechnung zugrunde lag (pag. 1030), von einer hohen Gefahr für Leib und Leben auszugehen.