und Z. 607 f.). Auch der Beschuldigte gab an, die Angreifer seien neben dem [Hoflader] gestanden, als er geschossen habe (pag. 774 Z. 34 f.). Den Abbildungen auf pag. 343 und 345 kann entnommen werden, dass zwischen dem Eingang der Scheune und dem Rübenkeller einige Meter liegen. Wenn die Angreifer noch genug Zeit hatten, nach dem Gabelangriff und vor der Schussabgabe diese Strecke zurückzulegen und sich hinter dem Hoflader zu verstecken, konnte die Schussabgabe nicht unmittelbar nach dem Gabelstich er-