265 Z. 132 f.), was wiederum für die Version von E.________ spräche. G.________ machte weiter diverse Aussagen zu Schussabgaben, die er gehört haben will. So habe er es einmal «klepfen» gehört, als er auf der anderen Seite gestanden sei. Der Beschuldigte sei zu ihm nach unten gekommen, weil er es bei ihm unten habe «klepfen» hören. Das sei später gewesen, nicht als sie mit dem Auto gefahren seien. Es sei wohl der Knall einer Schusswaffe gewesen. Er wisse nicht, ob es zum Vorfall gehört habe. Es sei ja noch Fuchsjagd gewesen (pag. 138 Z. 192 ff.). Später führte G.________ aus, als sie hinaufgekommen seien, habe jemand ans Auto geschlagen und es habe einen Knall gege-