104 Z. 268 f.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte er seine bisherigen Aussagen und gab zu Protokoll, er habe das Hasenschrot bereits vor der Gabelattacke geladen (vgl. pag. 221 Z. 325 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte der Beschuldigte, er habe von der Scheune kommend Gewehrschüsse gehört, die ihn zu einem Magazinwechsel und zum Laden von Hasenschrot motiviert hätten. Er sei dann in den Stall rein und habe schon eine Gabel in der Hand gehabt. Da habe er sich umgedreht und ihm «eine gä». Er habe nicht ins Schwarze geschossen, sondern ins Tenn hinein. Es sei nicht so finster gewesen, das Licht habe glaublich gebrannt (pag.