Dieser Eindruck wird durch die Aussagen des Beschuldigten bestätigt, der in seiner Ersteinvernahme angab, er sei am Eingang der Scheune gestanden und eine Mistgabel sei herangeflogen und habe ihn in die linke Hand getroffen. Er habe die Pump-Action in beiden Händen gehalten. Die Mistgabel habe ihn mit zwei Zinken in die Hand getroffen und sei sogleich wieder herausgezogen worden. Er habe zwei Typen vor sich gehabt. Der eine habe mit der Gabel gestochen und der andere habe ihn mit einem Pfefferspray besprüht (pag. 103 Z. 218 ff.). Er habe einen Schritt in die Scheune gemacht und habe aus dem Hüftanschlag geschossen.