_ in die Luft geschossen. Als er auf dem Hof Wache geschoben habe nachher sei es zu keiner weiteren Schussabgabe gekommen. Einzig E.________ schildert den Handlungsablauf anders: So gibt sie an, dass A.________ mit der Mistgabel getroffen worden sei und erst dann Hasenschrot geladen, Herrn G.________ geholt und einen Schuss abgegeben habe. Sie habe einen Schuss mitbekommen, als sie in der Küche gewesen sei. Dieser Ablauf macht irgendwie keinen Sinn und widerspricht allen anderen Aussagen. Dem Grundsatz „in dubio pro reo“ folgend ist deshalb davon auszugehen, dass A.______