Gestützt auf die detaillierten, gleichbleibenden und stimmigen Schilderungen von E.________ geht das Gericht davon aus, dass insgesamt drei bis vier Personen in die Scheune stürmten, welche mit diversen Gegenständen, so u.a. einer Mistgabel und einem Pfefferspray bewaffnet waren. A.________ schilderte die Ereignisse betreffend den Mistgabelangriff authentisch und glaubhaft. Er gab an, er habe Hasenschrot nachgeladen, als die Situation gefährlich geworden sei, namentlich als er nach dem Einsperren des Privatklägers gehört habe, wie sich weitere Personen dem Hof nähern. Er sei bei der Scheune gestanden, als er Schreie gehört habe und mit einer Mistgabel attackiert worden sei.