115 Z. 279) und hatten im Vorfeld schon vereinbart, sie schiessen nur auf die Beine (pag. 155 Z. 384; pag. 222 Z. 378 ff.; pag. 279 Z. 154 ff.). Das Vorgehen war geplant und koordiniert. Es ging offensichtlich darum, einem Nordafrikaner, der Hanf stehlen wollte, eine Lektion zu erteilen (vgl. Aussage des Beschuldigten: «Angenommen ich ginge nach Biel und würde in ein Haus einbrechen, dann würde ich mich gottsjämmerlich schämen und […] in einen Gewehrlauf schauen und hätte nicht das Gefühl, dass ich noch irgendein Recht hätte», pag. 219 Z. 269 ff.; ferner auch pag. 120 Z. 528 ff. und pag. 1068).