«Ich habe auf den fliehenden C.________ geschossen um ihn mit Gummischrot zu verjagen», pag. 775 Z. 1 f.) kann entnommen werden, dass der Privatkläger nicht etwa dabei war, die beiden körperlich anzugreifen, sondern viel mehr die Flucht ergreifen wollte. Des Weiteren ist klar, dass der Beschuldigte und F.________ den Privatkläger nicht nur «verscheuchen» wollten; beim «Ja. Schreien. Einfach mit Steinen nach ihnen werfen, damit sie wissen, dass jemand da ist» (pag. 114 Z. 227 f.) hatten es die beiden nämlich offensichtlich nicht belassen. Sie trugen bei der Verfolgungsjagd Kabelbinder auf Mann («wir haben sie vorher bereits parat gemacht», pag. 115 Z. 279)