416 und 417). Daneben ist der Kantonspolizei Bern zuzutrauen, im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf BetmG-Widerhandlungen vorhandene Betäubungsmittel aufzuspüren und sicherzustellen. Schliesslich scheint auch höchst unwahrscheinlich, dass der Beschuldige «potenten» Hanf während rund acht Jahren einfach hätte liegen lassen. Die Kammer erachtet den Anklagesachverhalt als erwiesen und ist der Überzeugung, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich Hanf, der als Betäubungsmittel verwendet werden konnte, produzierte und besass.