Die im neuen Verfahren aufgefundenen Hanfsorten (Super Pink Skunk, NLX und Erdberry, pag. 100) sind nämlich nicht identisch mit denjenigen des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (Top 44, Alpenrock, Fraise, Gabelgum, Zitral und Tatschik, Akten PEN 14 827 pag. 2317). In jenem Verfahren ging es zudem einzig um Hanfblüten (Akten PEN 14 827 pag. 2323), während es im vorliegenden Verfahren v.a. um Hanfstauden geht (vgl. pag. 663). Auch ein Blick auf die Fotodokumentation zeigt, dass im vorliegenden Verfahren anderer Hanf verwendet worden sein muss, da dieser zu grossen Teilen nicht mehr abgepackt ist (vgl. beispielsweise pag. 416 und 417).