In diesem Fall hätte der Beschuldigte den Hanf häckseln und den Schweinen unter das Futter mischen können. Es ist evident, dass der Beschuldigte wie bereits im Verfahren PEN 14 827 versucht, seine verbotenen Machenschaften hinter einer unverfänglichen Tätigkeit zu verstecken. Abwegig ist schliesslich auch die Behauptung, der Beschuldigte habe die Hanfsamen für die Hanfproduktion von denjenigen Pflanzen entnommen, die die Polizisten im abgeschlossenen Verfahren nicht sichergestellt hätten. Die im neuen Verfahren aufgefundenen Hanfsorten (Super Pink Skunk, NLX und Erdberry, pag.