421 Bild oben, Beschriftung mit «Super Pink Skunk», oder pag. 425 Bild unten, Beschriftung mit «NLX») und an verschiedenen Orten auf dem Hof – nota bene unter anderem in der Sauna, im Fitnessraum und im Küchenschrank (pag. 396 f. Ass.-Nr. 10, 13 und 37; pag. 412, pag. 414 Bild oben und pag. 424 Bild unten) – aufzubewahren, wenn es tatsächlich um die Schweinezufütterung gegangen wäre. In diesem Fall hätte der Beschuldigte den Hanf häckseln und den Schweinen unter das Futter mischen können.