Hernach habe er nur noch destilliert (vgl. Akten PEN 14 827 pag. 2303). Das Regionalgericht Bern-Mittelland erachtete schliesslich als erstellt, dass der Beschuldigte u.a. insgesamt 412 kg Hanfblüten portioniert und ausgeliefert hatte (Akten PEN 14 827 pag. 2323). Die gegen das Urteil erhobene Berufung zog der Beschuldigte zurück, nachdem die Staats- 10 anwaltschaft ihre Berufung in eine Anschlussberufung umgewandelt hatte (pag. 994 ff.).