II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorbemerkungen Für die Grundsätze der Beweiswürdigung sowie die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 845 ff.; pag. 849 ff.; pag. 861 ff.; pag. 881 ff.; pag. 885 ff.; pag. 894 f.; pag. 896). Hinzu kommen die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel (siehe E. 3 hiervor).