zu verurteilen 1. zu einer angemessenen Freiheitsstrafe 2. zur Bezahlung der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten IV. Der A.________ sei weiter zu verurteilen: a) zur Bezahlung einer Genugtuung im Betrage von Fr. 5'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 02.10.2016 an den Straf- und Zivilkläger, unter solidarischer Haftbarkeit mit dem bereits rechtskräftig verurteilten F.________. b) zur Bezahlung sämtlicher inskünftig anfallender Kosten aus und im Zusammenhang mit der Straftat (insbesondere ungedeckte Heilungs-/Krankheitskosten, Erwerbsausfall, Haushaltsscha-